Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Biozym Scientific GmbH
Stand 10.02.2023
1. Allgemeines
(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Biozym Scientific GmbH (nachfolgend „Biozym“ oder „wir“) gelten für sämtliche Bestellungen, die durch den Kunden („Kunde“, „Käufer“ oder „Sie“) bei der Biozym Scientific GmbH, Steinbrinksweg 27, 31840 Hessisch Oldendorf, getätigt werden, insbesondere über den Online-Shop unter www.biozym.com (nachfolgend „Online-Shop“). Sie können jederzeit von Ihnen gespeichert und gedruckt werden; die jeweils aktuellen AGB sind abrufbar unter www.biozym.com/agbs.
(b) Das Angebot von Biozym richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Waren in unserem Online-Shop in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellen. Verbrauchern (Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ist die Vornahme einer Bestellung nicht gestattet.
(c) Die AGB gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Biozym ihrer Anwendbarkeit in Textform zugestimmt hat.
2. Präsentation von Waren; Mengenbegrenzungen
(a) Die Präsentation der Waren und Preise in unserem Online-Shop, unseren Katalogen, Preislisten und sonstigen Publikationen stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Bei der Warenpräsentation handelt es sich um an Sie gerichtete unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe verbindlicher Kaufangebote.
(b) Biozym behält sich vor, die Anzahl der mit einer Bestellung oder die Anzahl von Bestellungen pro Kunde zu begrenzen (Höchstbestellmengen). Im Falle einer derartigen Mengenbegrenzung findet sich ein entsprechender Hinweis bei dem Artikelangebot.
3. Vertragsabschluss
(a) Eine Bestellung in dem Online-Shop setzt zwingend eine vorherige Registrierung voraus; ohne Einrichtung eines Benutzer-Kontos ist die Aufgabe von Bestellungen über den Shop nicht möglich.
(b) Sie haben die Möglichkeit, in dem Online-Shop präsentierte Waren im virtuellen Warenkorb zu sammeln. Ihre Eingaben können Sie jederzeit über „Warenkorb bearbeiten“ ändern. Über den Button „Zur Kasse“ führen Sie den Bestellprozess fort, in dessen Rahmen Sie Informationen zu Lieferadressen, zu Versandarten usw. eingeben können. Die Einzelheiten der Bestellung werden auf der Seite „Prüfen und Bestellen“ zusammengefasst; über „Zurück“ können Sie Angaben ändern bzw. korrigieren. Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie gegenüber Biozym ein verbindliches Angebot zum Kauf der sich zu diesem Zeitpunkt in dem Warenkorb befindlichen Waren ab.
(c) Nach Eingang dieses Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebots durch Biozym dar.
(d) Der Kaufvertrag kommt bei Bestellung im Online-Shop und Bestellungen auf anderen Wegen durch eine Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch Biozym in Textform oder durch die Auslieferung der Ware zustande. Die Auftragsbestätigung enthält die Inhalte des geschlossenen Kaufvertrages; diese können von Ihnen gespeichert und/oder gedruckt werden. Im Übrigen können Sie die Bestellinformationen in dem Login-Bereich einsehen.
(e) Die Vertragssprache im Online-Shop ist Deutsch.
4. Versand und Versandkosten
(a) Biozym wird die Waren an eine von Ihnen zu bestimmende Adresse versenden. Wir liefern ausschließlich an Adressen innerhalb Deutschlands sowie Österreich.
(b) Bei einem Warenwert ab EUR 200,00 (allgemeine Waren) bzw. EUR 400,00 (Gefriergut / Kühlware) erfolgt die Versendung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Bei Unterschreiten dieser Schwellenwerte fällt eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 9,50 (allgemeine Waren) und 19,50 (Gefriergut / Kühlware) an, die Sie zu tragen haben. Bei gemischten Bestellungen (Gefriergut und allgemeine Waren) werden diese Schwellenwerte getrennt betrachtet.
(c) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf Sie mit Auslieferung der Ware durch Biozym an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
(d) Der Versand der Waren erfolgt unversichert auf Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin und auf Ihre Kosten abgeschlossen.
(e) Biozym ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
5. Lieferzeiten
(a) Lieferfristen können individuell in Textform vereinbart werden. Ansonsten werden sie in der Auftragsbestätigung angegeben.
(b) Sofern wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unserem Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(c) Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
(d) Ist eine Abnahme vereinbart und kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen Sie eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen von Ihnen zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
6. Dauerlieferungen; Kauf auf Abruf
(a) Dauerlieferungsverträge können bis spätestens einen Monat vor dem nächsten vereinbarten Liefertermin in Textform gekündigt werden.
(b) Hat der Kunde Waren auf Abruf geordert und befindet sich mit einer vereinbarten Abnahme im Verzug, sind wir berechtigt, für die Abnahme eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen und nach einem ergebnislosen Ablauf die gesamte Lieferung der vereinbarten Restmenge vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten oder unter Lieferverweigerung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle kann Schadensersatz in Höhe von 30 % des Bruttopreises gefordert werden, wobei der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt.
7. Preise und Zahlung
(a) Die in dem Online-Shop, in Katalogen, Preislisten und sonstigen Publikationen angegebenen Preise sind Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und zzgl. Versandkosten (vgl. Ziffer 4 (b)).
(b) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung durch Überweisung zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(c) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(d) Zahlungseingänge werden mit den jeweils ältesten Forderungen verrechnet.
8. Rücktritt aus wichtigem Grund (Preisänderungen des Lieferanten)
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware bei Biozym nicht vorrätig ist und Biozym die Waren bei dem Lieferanten zu einem Listenpreis beziehen muss, der nach Versand der Auftragsbestätigung überraschend und für Biozym unvorhersehbar um 8% oder mehr im Vergleich zu dem Listenpreis gestiegen ist, der vor Versand der Auftragsbestätigung von dem Lieferanten bekanntgegeben wurde.
9. Eigentumsvorbehalt
(a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(c) Bei einem vertragswidrigen Verhalten durch Sie, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlen Sie den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(d) Sie sind bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer (b) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. (c) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Beanstandungen und Gewährleistungen
(a) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(b) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(c) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung und nicht offensichtliche Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung bei der Untersuchung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(d) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
11. Haftung
(a) Soweit sich aus AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c) Die sich aus Abs. (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sofern dieser nicht auf einen Mangel bei Gefahrübergang zurückzuführen ist.
12. Höhere Gewalt und sonstige schwerwiegende Ereignisse
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dasselbe gilt in Fällen der rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen oder ähnlichen Ereignissen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau besteht, das durch das Robert-Koch-Institut als mindestens „mäßig“ eingestuft wurde. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
13. Schlussbestimmungen
(a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
(b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hameln, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
(c) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
AGB Biozym (PDF Download)